Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Zusammenarbeit der INTONIC Werbeagentur GmbH und ihren Auftraggebern.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen, sofern nicht ausdrücklich etwas Gegenteiliges vereinbart wurde, den vorliegenden und allen künftigen Verträgen zwischen Agentur und Werbungtreibenden zugrunde, auch wenn dies künftig nicht mehr ausdrücklich im Einzelfall vereinbart werden sollte. Eigene Bedingungen des Werbungtreibenden werden nur Vertragsbestandteil, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

1. Gegenstand des Vertrages
1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen der INTONIC Werbeagentur GmbH (nachfolgend „INTONIC“) mit unseren Vertragspartnern (nachfolgend „Kunde“). Die Geschäftsbedingungen gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Entgegenstehende von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, dass sie von INTONIC vor Vertragsschluss ausdrücklich und schriftlich anerkannt worden sind. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn INTONIC in Kenntnis der Geschäftsbedingungen des Kunden den Auftrag ausführt.
1.2 Für den Inhalt im Einzelfall getroffener, individueller Vereinbarungen mit dem Kunden ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von INTONIC maßgebend.
1.3 Diese Geschäftsbedingungen gelten, sofern nichts anderes vereinbart, in der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung durch den Kunden gültigen Fassung auch für alle gleichartigen künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, ohne dass INTONIC in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen bzw. sie nochmals ausdrücklich vereinbaren müsste.
1.4 INTONIC erbringt Dienstleistungen aus den Bereichen Strategie- und Markenberatung, Corporate Design, Werbeplanung, Werbegestaltung, Multimediaproduktion, Onlinemarketing, Dialogmarketing und Werbevermittlung. Die detaillierte Beschreibung der im Einzelnen zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus den Ausschreibungsunterlagen, Briefings, Projektverträgen und Auftragsunterlagen, deren Anlagen und Leistungsbeschreibungen von INTONIC.
1.5 Grundlage für die Leistungen von INTONIC und Vertragsbestandteil sind die schriftlichen Auftragsunterlagen zum jeweiligen Projekt. Wird der Auftrag bzw. das Briefing mündlich erteilt, so wird der entsprechende Kontaktbericht zur verbindlichen Arbeitsunterlage.

2. Vertragsschluss
2.1 Die Angebote von INTONIC sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn INTONIC dem Kunden Dokumentationen (z.B. Zeichnungen, Bildmotive, Konzepte oder sonstige Unterlagen -auch in elektronischer Form- überlassen hat, an denen sich INTONIC Eigentums- und Urheberrechte vorbehält.
2.2 Die Beauftragung durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Beauftragung nichts anderes ergibt, ist INTONIC berechtigt, dieses Vertragsangebot nach seinem Zugang bei INTONIC anzunehmen.
2.3 Die Annahme erfolgt durch Auftragsbestätigung von INTONIC.

3. Pflichten des Kunden
3.1 Der Kunde hat INTONIC alle für die Durchführung der Leistungen benötigten Daten, Unterlagen und technischen Spezifikationen vollständig und unentgeltlich zur Verfügung zu stellen und alle notwendigen Mitwirkungsleistungen zur Erfüllung des Vertragszwecks zu erbringen.
3.2 Durch unzureichende Pflichterfüllung verursachter Mehraufwand geht zu Lasten des Kunden. Der Kunde nennt INTONIC zu Beginn der Vertragsabwicklung einen Ansprechpartner, der dafür Sorge trägt, dass der Kunde seinen Mitwirkungspflichten während der gesamten Projektlaufzeit nachkommt.
3.3 Kommt der Kunde wesentlichen Mitwirkungspflichten aus diesem Vertrag nicht im Rahmen des vereinbarten Zeitraums nach, so kommt dieser dadurch in Verzug. In diesem Fall kann INTONIC dem Kunden eine angemessene Frist zur Annahme setzen mit der Ankündigung, dass der Vertrag im Falle der nicht fristgemäßen Nachholung der Mitwirkungshandlung gekündigt wird. INTONIC hat in diesem Fall unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Ansprüche Anspruch auf die vertraglich vereinbarte Vergütung für die bereits erbrachten Leistungen abzüglich etwaiger ersparter Aufwendungen.
3.4 Der Kunde trägt dafür Sorge, dass die von ihm zur Erfüllung des Vertragszwecks gelieferten Informationen, Daten, Inhalte und Materialien frei von Rechten Dritter sind und versichert, dass er zur Übergabe und Verwendung dieser Informationen und Unterlagen berechtigt ist. Insoweit stellt der Kunde INTONIC von sämtlichen in diesem Zusammenhang entstehenden Ansprüchen Dritter einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung frei.
3.5 Sofern der Kunde Inhalte liefert, die in die Leistungen von INTONIC integriert werden sollen, erfolgt die Bereitstellung der Inhalte in elektronisch verwertbarer Form. Sofern die Vorlagen in anderen Dateiformaten als von INTONIC vorab mitgeteilt geliefert werden, sind etwaige Konvertierungsarbeiten gesondert zu vergüten.

4. Urheber- und Nutzungsrechte
4.1 Die im Rahmen eines Projekts von INTONIC oder Ihren Fremddienstleistern erarbeiteten Werke sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt.
4.2 INTONIC räumt dem Kunden für die vertraglich vereinbarten Zwecke und im vertraglich vereinbarten Umfang das einfache Nutzungsrecht an den von INTONIC gelieferten Werken für alle zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bekannten Nutzungsarten ein. Die Übertragung der Nutzungsrechte gilt für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Nutzungen, die über dieses Gebiet hinausgehen, bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Sämtliche Nutzungsrechtsübertragungen stehen unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Entrichtung der vertraglich vereinbarten Vergütung an INTONIC.
4.3 Bei Internetdienstleistungen und Multimediaproduktionen ist eine Herausgabe von Quellcodes sowie von offenen Dateien nicht Bestandteil des einfachen Nutzungsrechts. Grundsätzlich erfolgt die Herausgabe von Daten in Form der vereinbarten Leistung gegenüber dem Kunden oder von ihm beauftragten Dritten nur in geschlossenen, nicht editierbaren Dateien. Sollte der Kunde die Herausgabe von offenen Dateien wünschen, bedarf dies einer Vereinbarung und einer gesonderten Vergütungsregelung. Veränderungen an offenen oder editierbaren Daten durch den Kunden oder von ihm beauftragten Dritten bedürfen einer schriftlichen Zustimmung von INTONIC.
4.4 Soweit Werke von Dritten (insbesondere Fotografen, Illustratoren, Fotomodellen, Webdesignern und sonstigen Kreativen) geschaffen werden, wird INTONIC dafür Sorge tragen, dass die vereinbarten Nutzungs- und Verwertungsrechte des Dritten eingeholt und auf den Kunden übertragen werden.
4.5 Vorschläge und sonstige Mitarbeit oder Mitwirkung des Kunden und/oder seiner Mitarbeiter haben keinen Einfluss auf die Höhe der vereinbarten Vergütung. Sofern vom Kunden Beiträge erfolgen, die eine persönliche geistige Schöpfung i.S.d. § 2 Abs. 2 UrhG darstellen und ggf. ein Miturheberrecht begründen können, verzichtet der Kunde bereits jetzt auf seinen Anteil an den Nutzungsrechten, § 15 UrhG. Nutzungsrechte für vom Kunden abgelehnte oder nicht ausgeführte Entwürfe bleiben bei INTONIC. Nutzt der Kunde solche Werbeideen und/oder Entwürfe von INTONIC oder von ihr beauftragten Dritten, die eine Werkqualität erreichen außerhalb oder nach Beendigung des Vertrages, so ist eine gesonderte Vergütungsabrede zu treffen.
4.6 Die Leistungen und Werke von INTONIC dürfen vom Kunden oder vom Kunden beauftragter Dritter weder im Original noch bei der Reproduktion geändert oder an Dritte weitergegeben werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung von INTONIC.
4.7 Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen eine der vorstehenden Bestimmungen wird eine Vertragsstrafe fällig, die INTONIC nach billigem Ermessen festsetzen wird und die im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann. Über den Umfang der Nutzung steht INTONIC ein
Auskunftsanspruch zu.

5. Vergütung
5.1 Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht INTONIC ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt.
5.2 Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum als einen Monat, so kann INTONIC dem Kunden Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten von INTONIC verfügbar sein. Ebenfalls ist INTONIC zur Geltendmachung von Vorschüssen berechtigt, sofern dieses zur Deckung ihres Aufwandes notwendig ist.
5.3 Verzögert sich die Durchführung des Projekts aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so kann INTONIC eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen und den vereinbarten Zeitplan angemessen verschieben. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Kunden kann INTONIC auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
5.4 Bei einseitigen Änderungswünschen oder Abbruch von Aufträgen und sonstigen Leistungen durch den Kunden und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserbringung ändern, werden
INTONIC vom Kunden alle dadurch anfallenden Kosten ersetzt und INTONIC von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freigestellt, sofern der Kunde diese zu vertreten hat.
5.5 Bei Auftragsabbruch, -kündigung oder -verzögerung durch den Kunden während eines Projekts aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, verpflichtet sich der Kunde zur Vergütung der bis dato durch INTONIC erbrachten Leistungen, mindestens jedoch zur Zahlung von 25 % der vereinbarten Gesamtvergütung. Dem Kunden bleibt der Beweis tatsächlich geringerer Leistungen oder höherer Aufwendungen vorbehalten. Ein grundsätzlicher Anspruch auf Fertigstellung der Werke und Arbeiten nach Auftragsabbruch, -kündigung oder –verzögerung seitens des Kunden entfällt.
5.6 Alle in Angeboten und Aufträgen genannten Preise und die daraus resultierend zu zahlenden Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.
5.7 Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.
5.8 Die Abtretung gegen INTONIC gerichteter Forderungen wird hiermit ausdrücklich gemäß § 399 BGB ausgeschlossen.

6. Haftung
6.1 Soweit sich aus diesen Geschäftsbedingungen einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet INTONIC bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften. Auf Schadensersatz haftet INTONIC – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet INTONIC, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur
• für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
• für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung von INTONIC jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen (auch zu ihren Gunsten), deren Verschulden INTONIC nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen wurde und für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn INTONIC die Pflichtverletzung zu vertreten hat.
6.2 Die Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit der von INTONIC erarbeiteten und im Auftrag des Kunden durchgeführten Werbemaßnahmen und sonstigen Leistungsergebnisse trägt der Kunde. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen gesetzliche Vorschriften wie etwa des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts, der speziellen Werberechtsgesetze oder öffentlich-rechtlichen Normen verstoßen. Der Kunde hält INTONIC insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung frei.
6.3 INTONIC haftet nicht für die Inhalte der Werbemaßnahmen, insbesondere in der Werbung enthaltene Sachaussagen und auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe und Ergebnisse.

7. Verwertungsgesellschaften
Der Kunde verpflichtet sich, etwaige anfallende Gebühren, die im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehen, an Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise an die GEMA abzuführen. Werden diese Gebühren von INTONIC verauslagt, hat der Kunde diese INTONIC zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen.

8. Leistungen Dritter
INTONIC ist berechtigt, zur Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen Dritte zu beauftragen. Die Kosten für die Beauftragung einschließlich etwaiger Abgaben an die Künstlersozialkasse sind vom Kunden zu tragen bzw. INTONIC zu erstatten, wenn diese die Kosten verauslagt hat.

9. Media-Planung und Media-Durchführung
9.1 Beauftragte Projekte im Bereich Media-Planung führt INTONIC nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis der ihr zugänglichen Unterlagen der Medien und der allgemein zugänglichen Marktforschungsdaten durch. Einen werblichen Erfolg schuldet INTONIC dem Kunden durch diese Leistungen nicht.
9.2 Bei umfangreichen Media-Leistungen ist INTONIC berechtigt, Fremdkosten dem Kunden sofort in Rechnung zu stellen und die Weiterleitung an die entsprechenden Medien erst nach Zahlungseingang durch den Kunden vorzunehmen. Für eine eventuelle Nichteinhaltung eines Schalttermines durch einen verspäteten Zahlungseingang und daraus resultierende Schadensersatzansprüche haftet INTONIC nicht, sofern die Zahlungsverzögerung durch den Kunden verursacht wird.

10. Präsentationen/Pitches
10.1 Für die angeforderte Teilnahme an Präsentationen steht INTONIC ein angemessenes Honorar zu, das den Personal- und Sachaufwand von INTONIC sowie etwaige Kosten von Fremdleistungen deckt. Sofern INTONIC nach der Präsentation/dem Pitch keinen Auftrag erhält, so bleiben Eigentum und Rechte an den Leistungen und Präsentationsunterlagen im Eigentum von INTONIC. Der Kunde erhält für diesen Fall keinerlei Nutzungsrechte an den Leistungen und darf diese insbesondere nicht an Dritte weitergeben oder vervielfältigen, veröffentlichen bzw. verbreiten.
10.2 Jede Verwendung, Bearbeitung und Nachahmung der Leistungen von INTONIC ist untersagt.

11. Geheimhaltung
11.1 INTONIC ist verpflichtet, alle Kenntnisse, die INTONIC aufgrund eines Auftrags vom Kunden erhält, vertraulich zu behandeln.
11.2 Der Kunde verpflichtet sich, alle ihm bei der Vertragsdurchführung von INTONIC oder im Auftrag von INTONIC handelnden Personen zugehenden und bekanntwerdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse oder als vertraulich bezeichnete Informationen (nachfolgend insgesamt „vertrauliche Informationen“) geheim zu halten.
11.3 Der Kunde ist nur mit vorheriger Zustimmung von INTONIC berechtigt, diese vertraulichen Informationen an etwaige Nachunternehmerfirmen unter Auferlegung der Verpflichtungen über die Vertraulichkeit weiterzugeben.
11.4 Der Kunde wird in geeigneter Form dafür sorgen, dass auch die von ihm bei der Durchführung dieses Vertrages hinzugezogenen Mitarbeiter, freien Mitarbeiter und Unterauftragnehmer die vorstehende Vertraulichkeit wahren.
11.5 Diese Verpflichtung gilt bei Beendigung des Vertragsverhältnisses unvermindert fort.
11.6 Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen eine der vorstehenden Bestimmungen wird eine Vertragsstrafe fällig, die INTONIC nach billigem Ermessen festsetzen wird und die im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann.

12. Kennzeichnung und Werbung
12.1 INTONIC darf die von ihr erbrachten Leistungen und Leistungsergebnisse angemessen und branchenüblich signieren und für eigene Werbung auf ihre im Rahmen des Vertrages erbrachten Leistungen hinweisen. Ebenso darf INTONIC den Kunden in ihre Referenzliste aufzunehmen und diese (auch im Internet) veröffentlichen. Ferner darf INTONIC Hyperlinks zu den von ihnen erstellten Internet-Seiten des Kunden in den eigenen Internet-Auftritt integrieren. INTONIC ist auch berechtigt, Reproduktionen von den durch INTONIC erstellten Druckvorlagen in die eigenen Online- und Offline-Werbemittel zu integrieren.
12.2 Der Kunde räumt INTONIC zum Zwecke der Eigendarstellung in allen Medien das einfache, räumlich und zeitlich unbeschränkte Nutzungsrecht an etwaigen Kennzeichen wie bspw. Marken oder urheberrechtlichen Werken wie Texte, Bilder, Logos etc. ein. INTONIC ist berechtigt, einzelne Elemente wie Grafiken und Schriftzüge etc. gesondert für ihre Werbung zu verwerten und zu bearbeiten und auf ihre aktuellen geschäftlichen Zwecke anzupassen.
12.3 Die Rechte nach 12.1 und 12.2 gelten nach Beendigung des Auftragsverhältnisses unvermindert weiter fort, es sei denn, der Kunde widerspricht dem ausdrücklich. Ein Entgeltanspruch steht dem Kunden hierfür nicht zu.

13. Eigentumsrecht und Eigentumsvorbehalt
13.1 INTONIC behält das Eigentumsrecht an allen Entwürfen, Zeichnungen, Konzepten, Negativen, Vorlagen, Modellen, Entwurfsoriginalen, Software und ähnlichen Leistungsergebnissen. Das gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet werden. Der Kunde erwirbt jedoch ein Nutzungsrecht im vertraglich vereinbarten Umfang.
13.2 Der Kunde hat Originale nach Beendigung des Vertrages auf Verlangen von INTONIC auf seine Rechnung zurückzusenden.
13.3 Erfolgt die Übergabe nach dem Vertragszweck zur Übereignung (bspw. gedrucktes Werbematerial), so bleibt die gelieferte Ware bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von INTONIC.

14. Schlussbestimmungen
14.1 Für diese allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Vertragsbeziehungen zwischen INTONIC und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss von UN-Kaufrecht (CISG
14.2 Ist der Kunde Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz von INTONIC in Kassel. Entsprechendes gilt, wenn der Kunde Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist. INTONIC ist jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort oder am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
14.3 Erfüllungsort ist Kassel (KS).